Auszahlung bei Scheidung: Streit vermeiden durch Immobilienbewertung
Scheidung: Immobilienbewertung schafft finanzielle Klarheit
Scheidung & gemeinsames Haus: Klarheit durch Immobilienbewertung
Das Ende einer Ehe schmerzt nicht nur emotional, meist führt vor allem die Aufteilung der finanziellen Mittel, der Immobilien und anderer Sachwerte zum Streit. Die Wohnung oder das Haus stellt häufig den größten finanziellen Wert einer Beziehung dar, womit je nach Scheidungsfall individuell umgegangen werden muss: Sind sich die Ehepartner einig, die Immobilie zu verkaufen, kann die Abwicklung des Verkaufs diese Einigkeit schnell wieder zerstören. Entschließt sich einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen zu bleiben, entzünden sich Streitigkeiten am Immobilienwert und an der entsprechenden Auszahlung für den Partner, der auszieht. Eine gewissenhafte Immobilienbewertung vom Fachmakler hilft, die Gemüter zu beruhigen.
Durch Immobilienbewertung Streitigkeiten bei der Scheidung vermeiden
So rational die bisherigen Scheidungsverhandlungen abgelaufen sind, bei dem ehemaligen gemeinsamen Zuhause handelt es sich um einen sehr heiklen Gegenstand. Bleibt ein Partner im Haus wohnen, muss er die Hälfte des Immobilienwertes auszahlen. Zustand und Wert der Immobilie stellen sich für die jeweilige Partei jedoch nie gleich dar, sodass eine belastbare, umfassende Wertermittlung der Scheidungsimmobilie für Klarheit sorgt. Als spezialisierte Immobilienmakler beantworten wir diese Fragen häufig, wenn es um die Auszahlung oder den Verkauf von gemeinsamen Immobilienbesitz geht.
Gilt der Vergleichswert als Grundlage für den Verkehrswert einer Immobilie?
Angesichts einer guten Immobilienmarktlage liegt der reine Vergleichswert von Immobilien sehr hoch. Doch diese groben Schätzungen, die sich an den Immobilienpreisen von Häusern in gleicher Lage, von gleicher Größe und gleicher Ausstattung orientieren, sind meist sehr ungenau. Keine Immobilie gleicht der anderen, sodass Renovierungszustand, Ausbauten oder besondere Gegebenheiten in diesem Wert nicht enthalten sind. Eine detaillierte Immobilienbewertung bezieht viel mehr Faktoren in die Wertermittlung ein, sodass scheidungswillige Ehegatten sich nicht am Vergleichswert orientieren müssen. Das Maklerteam nutzt ein professionel entwickeltes Berechnungsmodell, das nicht nur den Unterschied zwischen Sachwert, Marktwert und aktuell erzielbarem Kaufpreis einbezieht, sondern auch die erwartbare Wertentwicklung der Immobilie im Blick hat. Die Einigung fällt leichter, wenn die Wertvorstellungen auf einer individuell angefertigten Berechnung für das Haus fußen.
Fließen Renovierungsrückstände in die Immobilienbewertung mit ein?
Eine professionelle Immobilienbewertung bezieht definitiv Renovierungsarbeiten und deren Ausbleiben in die Bewertung mit ein. Belege über vorgenommene Renovierungen helfen Sachverständigen und Gutachtern, den Wert exakter zu berechnen. Heizung, Fenster, Bodenbelag und Fassade sind nach zehn Jahren meist renovierungsbedürftig. Instandhaltungskosten, die in den kommenden fünf Jahren anfallen, müssen fair in den ermittelten Wert des Hauses eingerechnet werden. Egal, ob sich die Scheidungsparteien dazu entschließen, das Haus komplett zu verkaufen, ob einer der beiden darin wohnen bleibt oder ob die Immobilie vermietet werden soll.
Wer darf die Immobilie während der Scheidung verkaufen?
Obwohl Ehepartner jahrelang die gemeinsame Immobilie bewohnen, heißt das noch lange nicht, dass beide Parteien Besitzer des Hauses oder der Wohnung sind. Der Grundbucheintrag bestimmt genau, wer Eigentümer ist. Steht nur einer der Ehepartner im Grundbuch, entscheidet er, was mit der Immobilie passiert. Da eine Ehe allerdings eine Zugewinngemeinschaft ist, muss genau betrachtet werden, wie die Immobilie in den Besitz kam: Wurde die Wohnung oder das Haus während der Ehe gekauft, greift bei der Scheidung der Zugewinnausgleich. Das Vermögen der Ehepartner, das während der Ehe hinzukam – die Differenz zwischen dem Vermögen zum Hochzeitstag und dem Vermögen, an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zuging – entfällt dann zu gleichen Teilen für die Scheidungswilligen. Ebenfalls greift der Zugewinnausgleich, wenn der Besitzer der Immobilie diese verkauft, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Dank unseres Netzwerks besitzen wir sehr gute Kontakte zu Anwälten und Steuerberatern, um den Umgang mit einer Scheidungsimmobilie bestmöglich zu begleiten.