Schenkung & Immobilienbewertung: Schenkungssteuer sparen

Immobilienschenkung & Freibeträge: Das müssen Sie beachten!

Warum eine Immobilienbewertung bei einer Schenkung sinnvoll ist

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und ziehen eine Schenkung an Kinder oder Geschwister in Betracht? Dann sollten Sie der Wertermittlung größte Aufmerksamkeit schenken. Hierbei können die Beschenkten nämlich Steuern sparen, die wegen den steigenden Immobilienpreisen sich ebenfalls erhöhen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie eine korrekte Immobilienbewertung bei einer Schenkung helfen kann.

Was passiert bei einer Immobilienschenkung?

Schenkung, Kauf und Erbe sind die drei einzigen Arten wie eine Immobilie den Besitzer wechseln kann, denn der neue Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen werden. Im Gegensatz zum Kauf fließt bei einer Schenkung kein Geld oder nur ein symbolischer Betrag. Über eine Schenkung denken die meisten Besitzer nach, wenn klar ist, dass der Beschenkte die Immobilie nicht verkaufen möchte. Wird die Immobilie verkauft, kann der Beschenkte Steuerfreibeträge geltend machen, dennoch wird eine Schenkungssteuer anfallen. Der Besitzübergang bzw. der Schenkungswille muss zudem von einem Notar bestätigt werden.

Erbschaft oder Schenkung? Eine exakte Immobilienbewertung kann Steuern sparen

Viele Immobilienbesitzer überlegen sich schon zu Lebzeiten, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verschenken, statt die Immobilie ins Erbe eingehen zu lassen. Die anfallende Schenkungssteuer wird abhängig vom Immobilienwert berechnet, den das Finanzamt im Falle einer Schenkung oder eines Immobilienerbes einfordert. Das Bewertungsgesetz (BewG) legt in § 198 fest, dass der Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert der Immobilie nachweisen muss, wenn er die Steuerlast reduzieren möchte.

Deshalb raten wir zu einer Immobilienbewertung von zertifizierten Sachverständigen, die in umfassendes Gutachten erstellen. Der durch verschiedene Verfahren ermittelte Verkehrswert ist aussagekräftiger als das vom Finanzamt bemühte Wertgutachten. Das Finanzamt nutzt zwar die Wertermittlungsverfahren, die im Bewertungsgesetz festgelegt sind, dieser errechnete Immobilienwert ist aber meist ungenau. Immobilienbesitzer tun gut daran, ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen.

Der Wert der Immobilie & der Verwandtschaftsgrad beeinflussen die Schenkungssteuer

Die anfallenden Steuern und Freibeiträge bei Erbe oder Schenkung sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgelegt. Neben dem Verkehrswert der Immobilie hat der Verwandtschaftsgrad Einfluss, der die Steuerklasse der zu zahlenden Steuer festlegt. Diese Freibeträge & Steuerklassen gelten bei einer Schenkung:

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner I 500.000 Euro
Kinder & Stiefkinder I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Eltern & Voreltern II 20.000 Euro
Geschiedene Ehepartner, Stiefeltern, Nichten/Neffen & Geschwister II 20.000 Euro
Sonstige Personen III 20.000 Euro

 

Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer sind diese Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar, sodass eine kluge Verteilung des Vermögens durch Schenkung möglich wird. Angenommen Eltern möchten Ihr Haus im Wert von 700.000 Euro an Ihre Kinder verschenken, wird auf die Differenz von 300.000 Euro (Wert – Freibetrag) Steuer fällig. Die Höhe der Schenkungssteuer staffelt sich zudem mit dem zu versteuernden Wert, liegt also bei 300.000 Euro bei 11 Prozent in Steuerklasse I. Eine detaillierte Aufstellung der Steuersätze finden Sie in § 19 des ErbStG.

Wie erhalte ich eine Wertermittlung?

Für die Erstellung eines Gutachtens sollten immer unabhängige Gutachter oder Immobilienmakler beauftragt werden. Gerne fertigt das Maklerteam von Wüstenrot eine Bewertung Ihrer Immobilie an. Unsere professionellen DEKRA – zertifizierten Sachverständigen ermitteln den Wert mithilfe einer umfassenden Analyse, um Ihnen ein realistisches Ergebnis zu garantieren.