Erbimmobilien verkaufen – Ein komplexes Thema mit vielen Fallstricken
Hier sind qualifizierte Fachleute gefragt
Nach dem Tod eines Angehörigen haben die Hinterbliebenen eine Unmenge von Dingen zu erledigen, die neben dem täglichen Leben noch mehr Stress bringen. Ist dabei zusätzlich eine geerbte Immobilie beteiligt, wird all dies noch viel komplizierter. Angefangen von der Frage, wann die Immobilie überhaupt verkauft werden kann, wer aus der Erbengemeinschaft diese Aufgabe übernehmen sollte, was sie genau Wert sein könnte und ob nicht vielleicht doch einer der Erben sie übernehmen will, bis hin zum Ausräumen der oft überfüllten Räume einer Erbimmobilie kommen Erben hier schnell an die Grenzen der Belastbarkeit. Hier ist es sinnvoll, sich kompetente, erfahrene und strukturierte Beratung zu holen.
Qualifikation als Schlüssel zum Erfolg:
Als deutschlandweit erste Fachmakler für Erbimmobilien (EBZ) haben wir bisher – neben ca. 1.700 klassischen Immobilien – auch viele schwierige Erbimmobilien verkauft. Spezielle jährliche Schulungen zum Thema Erbimmobilien und auch der regelmäßige bundessweite Erfahrungsaustausch mit unseren qualifizierten Fachmakler-Kollegen bewirken, dass wir hier tiefgehende Einblicke und umfassende Erfahrungen in diesem Thema haben.
Erbschein und Testament: Die Frage, wer die Immobilie tatsächlich geerbt hat und ob überhaupt ein Erbschein nötig sein wird, hängt von der Art und dem Inhalt des Testaments ab. Notarielle oder amtlich beglaubigte Testamente können – müssen aber nicht zwingend – die Ausstellung eines Erbscheins zum Verkauf der Immobilie unnötig machen. Hier unterstützen wir unsere Erb-Immobilienverkäufer mit unserem kompetenten Netzwerk aus Fachanwälten für Erbrecht und Notaren.
Wie sollten Sie vorgehen?
Ist der Verkauf einer Erbimmobilie angedacht, ist es wichtig, zunächst den Wert der Immobilie zuverlässig zu ermitteln. Allerdings können dazu weder die überall online zu findenden kostenlosen Bewertungsprogramme, noch die „ich mache es umsonst“ Angebote diverser nicht zertifizierter Makler eine solide Grundlage bilden. Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige ermitteln wir den Wert der Immobilie fundiert und kompetent, damit es auch unter den Erben dazu keine Diskussionen geben kann.
Grundbuch sofort einsehen:
Das Grundbuch der geerbten Immobilie ist eine der wichtigsten Grundlagen zur Prüfung, ob überhaupt oder wann die Immobilie verkaufbar ist. Oftmals wurden zu Lebzeiten der Erblasser Eintragungen wie z.B. Wohnrechte, Nießbräuche, Eigentümergrundschulden, Vor- oder Nacherbfolgen oder Rückauflassungsvormerkungen eingetragen. Nicht alle Eintragungen erlöschen jedoch mit dem Tod des Erblassers, daher sollte das Grundbuch sofort geprüft werden, denn insbesondere die Löschung mancher Eintragungen kann Monate dauern oder auch den Verkauf unmöglich machen. Auch eingetragene Grundschulden müssen sorgfältig geprüft werden. Nicht selten liegen Grundschuld-Briefe irgendwo in den Unterlagen der Verstorbenen und werden aus Versehen entsorgt. Mit über 1.700 vermittelten Immobilien Erfahrung, unserem Fachwissen und unserem professionellen Netzwerk können wir sehr schnell und zuverlässig die nötigen Dinge in die Wege leiten, um ggf. schon parallel zum Verkauf die nötigen Grundbuchbereinigungen vorzubereiten. Natürlich können wir auch – mit der nötigen Vollmacht der Erben – ein Grundbuch direkt für Sie beschaffen und einsehen. Wir beraten Sie gerne kompetent und zuverlässig über die jetzt nötigen Schritte.
Die steuerliche Frage:
Auch hier stellen sich Fragen, die die Erben dringend und zeitnah klären müssen. Beginnen wir mit der Frage der Erbschaftssteuer. wird eine Immobilie z.B. an Enkel oder an Verwandte außerhalb der direkten Erblinie vererbt können schnell erhebliche Steuern fällig werden. Es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt eine komplett andere Bewertung der Immobilie vornimmt, als den tatsächlichen gutachterlichen Marktwert. Unsere DEKRA-Gutachter-Qualifikation kann hier eine zuverlässige Grundlage schaffen. Auch Fragen zur Spekulationssteuer sind vor einem möglichen Verkauf dringend zu klären. Wurde die Immobilie z.B. teilentgeltlich vor dem Tod des Erblassers an die jetzigen Erben übertragen oder handelt es sich um eine vermietete Immobilie, kann beim Verkauf erhebliche Steuerlast anfallen. Auch hier wissen wir kompetent und zuverlässig, was zu tun ist und wann ein Steuerberater aus unserem Netzwerk einzuschalten ist, damit Sie hinterher keine teuren Überraschungen erleben.
Verkauf der Erb-Immobilie:
Im Regelfall wissen die Erben einer Immobilie viel zu wenig über die Vorgeschichte der geerbten Immobilie, haften im Verkauf aber als Rechtsnachfolger in Teilen genauso wie der ehemalige Eigentümer. Fragen wie z.B. wurde der Dachausbau genehmigt, sind alle Erschließungskosten gezahlt, gab es Wasserschäden im Keller, zahlt der Mieter regelmäßig und viele weitere Fragen sind nur ein kleiner Teil der Dinge, die unbedingt geklärt werden müssen, bevor eine Immobilie notariell verkauft wird. Wir haben hierfür eine sehr umfassende Checkliste entwickelt, um Sie vor Fehlern zu bewahren, die hinterher nervenaufreibend und teuer werden können. Wir handeln aus Erfahrung und beraten unsere Erbimmobilien-Verkäufer sorgfältig und umfassend.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich so früh wie möglich von unseren qualifizierten Fachleuten beraten lassen. Nutzen Sie unsere spezielle Qualifikation als Fachmakler für Erbimmobilien (EBZ). Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Wissen.
Wo können Sie sich beraten lassen?
Unter unserer gebührenfreien Rufnummer 0800 0308037.